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Donnerstag, den 07. Oktober 2010 um 11:15 Uhr
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Lemme: Leiharbeit muss dringend gesetzgeberisch geregelt werden

  • geschrieben von  SCL-Redaktion-Berlin
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Lemme: Leiharbeit muss dringend gesetzgeberisch geregelt werden

Hatte die Bundesarbeitsministerin Dr. Ursula von der Leyen nach den Ereignissen um die Drogerie- Kette Schlecker noch mit markigen Worten eine Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes angekündigt, so ist es nun um dieses Thema erwartungsgemäß still geworden.

 

Dabei besteht hier dringender Handlungsbedarf. Die Leiharbeitsbranche hat aktuell mit 826.000 Beschäftigten einen neuen Höchststand erreicht. In diesem Jahr entstand mehr als jede zweite Stelle im Bereich der Leiharbeit, was sich mit dem Aufschwung noch beschleunigen wird. Thüringen gehört auf diesem Gebiet zu den traurigen Spitzenreitern. Aktuell zählen die Arbeitsämter im Freistaat bereits 28.300 Beschäftigte bei Zeitarbeitsunternehmen. Dies ist ein Anstieg seit 2009 (20.400) um nicht weniger 38 Prozent.

 

Leiharbeit bedeutet die Verdrängung regulärer Beschäftigungsverhältnisse sowie die Ausweitung des Systems der Zwei- Klassen- Belegschaft in Betrieben und Dienstleistungsunternehmen. Der jüngste Tarifabschluss der IG- Metall in Norddeutschland, der eine gleiche Bezahlung auch für Leiharbeiter vorsieht, hat die Bereitschaft der Kolleginnen und Kollegen zur Solidarität in dieser Sache gezeigt. Trotz dieser ermutigenden Nachrichten muss den Verlockungen des Missbrauchs durch Arbeitgeber bei der Leiharbeit nun auch gesetzgeberisch Einhalt geboten werden.

 

Doch die Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP ist nicht bereit Sofortmaßnahmen zu ergreifen. Von der Leyen und Co wollen die Angelegenheit wohl zunächst aussitzen bzw. schlicht auf das kommende Jahr verschieben. Vor diesem Hintergrund fordere ich die Bundesregierung ausdrücklich dazu auf, umgehend eine Überarbeitung der Regelung zur Arbeitnehmerüberlassung vorzulegen, die Missbrauch von Leiharbeit verhindert und einen weitergehenden Abbau regulärer Beschäftigung entgegenwirkt.

 

Zudem ist mit Blick auf die im kommenden Jahr in Kraft tretende Freizügigkeitsreglung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Europa die Notwendigkeit eines flächendeckenden Mindestlohns notwendiger denn je. Es ist Zeit, dass die Bundesregierung sich ein Beispiel an der überwiegenden Zahl unserer europäischen Nachbarn nimmt und für eine generelle Lohnuntergrenze in Deutschland sorgt.

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