Der Petitionsausschuss ist ein parlamentarischer Ausschuss des Deutschen Bundestages, der sich mit Eingaben, Bitten und Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger befasst. Auch er bildet die Zusammensetzung des Parlaments im Kleinen ab. Grundsätzlich hat jedermann das Recht Anregungen für Änderungen bestehender Gesetze mittels einer Petition an den Gesetzgeber heranzutragen.
Alle sozialdemokartischen Mitglieder des Petitionsausschusses koordinieren ihre Arbeit und Entscheidungen in der dazugehörigen Arbeitsgemeinschaft Petitionen, in der auch ich selbstverständlich Mitglied bin.
Anliegen sind schriftlich inklusive einer Begründung zu richten an:
Deutscher Bundestag
Petritionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Petitionen können aber auch Online via Netz an den Bundestag gerichtet werden:
Online-Portal des Deutschen Bundestages
Das Petitionsrecht ist in Artikel 17 des Grundgesetzes verankert: Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Für die Inanspruchnahme dieses außergerichtlichen Rechtsbehelfs ist weder die deutsche Staatsangehörigkeit noch Volljährigkeit erforderlich. Auch Petitionen zugunsten Dritter sind möglich.























