Der Gesundheitsausschuss ist das parlamentarische Gremium, das die maßgeblichen Entscheidungen auf dem Feld der Gesundheitspolitik fällt. Der Ausschuss bildet dabei die Mehrheitsverhältnisse des gesamten Bundestages im Kleinen ab. Das heißt, die Fraktionen, die im Parlament die Mehrheit haben und dementsprechend auch die Regierung bilden, stellen auch hier über 50 Prozent der Ausschussmitglieder. Die anderen vertretenen Fraktionen, die sich in der Minderheit befinden und zu denen zurzeit auch die SPD gehört, bilden auch hier die Opposition. Unsere orginäre Aufgabe als Minderheitenfraktion ist es, die Bundesregierung - speziell das Bundesministerium für Gesundheit - in seiner Arbeit zu kontrollieren und stets Alternativen zu dessen politischem Handeln aufzuzeigen.
Die hierfür vorgesehenen Mittel sind das parlamentarische Fragerecht einzelner Abgrordneter sowie der ganzen Fraktion zu Einzelsachfragen. Zudem bringen wir Anträge in das Parlament ein, in denen der Bundestag aufgefordert wird, konkrete Initativen zu ergreifen oder Gesetze auf den Weg zu bringen. In einer dazugehörigen Debatte im Plenum ist die Regierung dann gezwungen Farbe zu bekennen und ihr Handeln öffentlich zu rechtfertigen.
Im Speziellen beschäftigt sich der Ausschuss vor allem mit der Weiterentwicklung der Finanzierung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, der Sicherung und Verbesserung der medizinischen Versorgung in Stadt und Land oder mit Fragen der Arzneimittel- und Hilfsmittelversorgung und Sicherheit.
Die einzelnen Themenfelder werden in der Regel unter den Mitgliedern einer Fraktion aufgeteilt. Als Mitglied der SPD-Fraktion und ihrer Arbeitsgruppe für Gesundheit bearbeite ich folgende Sachgebiete und erstatte meinen Kolleginnen und Kollegen darüber Bericht:
Rehabilitation (SGB IX)
Versorgungsstrukturen mit Fachärzten
























