Rote Karte für Geschäftsmodell Lohndumping

Leiharbeit - Foto: Guedo  / pixelio.de

Als Bundestagsabgeordneter und Gewerkschafter freue ich mich, dass mit dem heute im Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen Lohndumping in Betrieben Einhalt geboten wird.

Das Gesetz erfüllt nicht nur die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag, sondern legt vor allem die Grundlage zur Abschaffung einer Mehr-Klassen-Gesellschaft bei Beschäftigten. Die wichtigste Neuerung liegt bei der Einführung von Equal Pay nach neun Monaten. Durch eine Tariföffnung erreicht das Gesetz auch Leiharbeitnehmer ab der sechsten Einsatzwoche. Ein weiterer wichtiger Baustein des Gesetzes ist die Einführung einer Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten. Nach dieser Zeit müssen Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer vom Entleihbetrieb übernommen werden. Eine längere Entleihdauer ist nur per Tarifvertrag möglich. Außerdem können Leiharbeiter künftig nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden. Auf Druck der SPD, konnte erreicht werden, dass Verträge zwischen Unternehmen nicht mehr risikolos als Werkverträge bezeichnet werden, wenn es sich dabei um Leiharbeitsverträge handele. Auch die Informationsrechte von Betriebsräten wurden gestärkt und erstmals überfällige Sanktionen für Rechtsmissbrauch eingeführt.

 Leider waren weitere aus unserer Sicht wünschenswerte Verbesserungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit der CDU/CSU nicht umsetzbar. Die SPD wird sich aber weiterhin für gute Arbeit einsetzen. So sind vor allem mehr Tarifbindung und Mitbestimmung erstrebenswert. Dennoch, das Gesetz zur Regulierung des Fremdpersonaleinsatzes ist eine wesentliche Verbesserung für viele Personen, die in prekären Beschäftigungsverhältnissen arbeiten.