Der von der SPD- Fraktion eingebrachte Antrag zeugt demgegenüber von einem klaren Wissen um die Bedürfnisse und Nöte der Betroffenen. So fordern wir den Deutschen Bundestag dazu auf, alle bisher nur im Rahmen des Behandlungsvertrages gefassten Rechte und Pflichten abschließend Gesetzeskraft zu verleihen sowie die Krankenkassen dazu zu verpflichten, die Betroffenen beim Verdacht auf Behandlungsfehler uneingeschränkt zu unterstützen. Darüber hinaus plädieren wir für eine grundsätzliche Stärkung der kollektiven Beteiligungsrechte von Patientinnen und Patienten in der Form, dass den betreffenden Verbänden ausreichende Mittel zur Verfügung stehen.
Noch immer hat die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt keinen einzigen Vorschlag vorgelegt, wie die Unabhängige Patientenberatung in Deutschland zukünftig fortgeführt werden soll. Ihre Förderung endet zum 31.12. diesen Jahres. Hieran lassen sich einmal mehr die Prioritäten der Koalition ablesen: Man sorgt lieber für die Sicherheit der eigenen Ärzteklientel, als den Patientinnen und Patienten die Beratung zukünftig zu sichern, die sie benötigen.“





