Eckpunkte des Bundesprogramms für die Sanierung kommunaler Einrichtungen stehen

Turnhalle by ChristianSchd@wikipedia CC BY-SA 4.0

Mit dem Nachtragshaushalt für 2015 hat der Deutsche Bundestag 140 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen bereitgestellt. Das Bundesumwelt- und Bauministerium hat heute erste Eckpunkte für die Förderung präsentiert. Hierzu erklärt der Thüringer Haushaltspolitiker Steffen-Claudio Lemme (SPD):

„Als zuständiger Berichterstatter habe ich mich im Haushaltsausschuss dafür eingesetzt, den Städten und Gemeinden bei der dringend notwendigen Sanierung ihrer kommunalen Einrichtungen wie Sportplätzen, Schwimmbädern oder Jugendhäusern unter die Arme zu greifen. Angesichts klammer Kassen besteht dort ein hoher Sanierungsstau.

Jetzt gibt es nähere Informationen zum Förderprogramm: 100 Millionen Euro sind für die Förderung von Baumaßnahmen an öffentlichen Sport-, Jugend- oder Kulturstätten vorgesehen. Die Projekte sollen den sozialen Zusammenhalt stärken, beispielsweise durch die Integration von Jugendlichen, Migrantinnen und Migranten oder den Barriereabbau. Auch Maßnahmen für den Klimaschutz, wie Energieeinsparungen, sind förderfähig. In besonderen Fällen sind auch Ersatzneubauten zulässig. Wichtig ist in jedem Fall, dass auch der künftige Betrieb finanziell sichergestellt ist und das Projekt zügig umsetzbar ist, da die Bundeszuschüsse bis 2018 ausbezahlt sein müssen. Die Bundesförderung beträgt in der Regel 33,3 Prozent, für Haushaltsnotkommunen kann sie bis zu 90 Prozent betragen.

Der Projektaufruf wird im August/September erfolgen, im Oktober soll bereits die Auswahl getroffen werden.

40 Millionen Euro werden für die Förderung einfach umzusetzender Klimaschutzmaßnahmen eingesetzt, damit auch Kommunen profitieren, für die eine vollständige Sanierung oder ein Neubau keine Option darstellt. Beispiele wären eine Umstellung auf LED-Beleuchtung, die Dämmung von Heizkörpern oder die Errichtung von Radabstellanlagen. Hierfür sind Förderungen zwischen 30 und 50 Prozent vorgesehen, die Umsetzung erfolgt durch die Kommunalrichtlinie.

Die Förderungen sind Bestandteil des massiven Entlastungs- und Investitionspakets für Kommunen, das die SPD auf den Weg gebracht hat.“