Lemme begrüßt Urteil des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung

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Anlässlich des heutigen Urteils des Europäischen Gerichtshofs , dass die Richtlinie zur sog. Vorratsdatenspeicherung ungültig ist erklärt Steffen-Claudio Lemme:

 „Ich begrüße das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung. Die Richter haben erklärt, dass die Richtlinie gegen die Grundrechte der Menschen in Europa verstößt. Daher wurde die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung komplett für ungültig erklärt.

Aus diesem Grund ist auch Deutschland nicht mehr zur Umsetzung verpflichtet und die entsprechende Vereinbarung im Koalitionsvertrag entfällt. Dies ist ein guter Tag für den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Menschen in Europa. Jetzt liegt es an uns, das Ergebnis des Urteils sorgfältig auszuwerten und die Konsequenzen ergebnisoffen neu zu bewerten. “