DGB Hessen-Thüringen und SPD-Landesgruppe im Bundestag: Mindestlohn ohne Wenn und Aber

Körzel, Schneider, Witt, Lemme (v.l.n.r.) Foto by Daniel Krüger

„Der gesetzliche Mindestlohn muss für alle Menschen flächendeckend gelten – auch für unter 18-Jährige. 8,50 Euro sind eine Lohnanstandsgrenze, die nicht aufgeweicht werden darf. Altersabhängige Ausnahmen sind willkürlich“, so Stefan Körzell, DGB-Bezirksvorsitzender Hessen-Thüringen im Rahmen der gemeinsamen Aktion für den Mindestlohn zusammen mit seinem Stellvertreter, Sandro Witt, und den Thüringer SPD-Bundestagsabgeordneten heute in Berlin.

 

Die Einführung des Mindestlohns wie von den Gewerkschaften gefordert – ohne Aus-nahmen – würde für etwa 304.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (34,9 %) in Thüringen zum 1. Januar 2015 eine unmittelbare Lohnerhöhung bedeuten, so Körzell. Bundesweit seien es rund 6,6 Millionen Menschen.

 

„Unsere Antwort auf die Erwerbsarmut ist ein einheitlicher Mindestlohn von 8,50 Euro in Ost und West und zwar ohne Ausnahmen von Berufsgruppen und Branchen. Den von der Bundesarbeitsministerin vorgelegten Gesetzentwurf begrüße ich. Die Ausnahme vom Mindestlohn für unter 18-Jährige soll verhindern, dass Jugendliche sich von Job zu Job hangeln und keine Ausbildung machen. Nun darf in den parlamentarischen Beratungen nicht mehr herumgedoktert werden. 8,50 Euro als Haltelinie nach unten wird Lohnunterbietungswettbewerben zwischen den Unternehmen einen Riegel vorschieben“, so der SPD-Landesgruppensprecher Steffen-Claudio Lemme.

 

Nach Jahren des Kampfes und politischen Drucks durch die Gewerkschaften hat sich die große Koalition in Berlin darauf verständigt, einen bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro zum 1. Januar 2015 einzuführen. Für Branchen die Tarifverträge mit niedrigeren Lohnansätzen haben, soll eine Übergangsfrist bis 2016 gelten. Über Anhebungen des Mindestlohns soll dann eine Kommission mit Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern befinden. Ausnahmen lehnen die Gewerkschaften ab.

 

Ebenfalls an der Aktion beteiligt waren Sandro Witt, stellvertretender DGB-Bezirksvorsitzender Hessen-Thüringen, sowie der Thüringer SPD-Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider.

 

Hinweis: Die Zahlen zu den Thüringer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sind entnommen aus: Weinkopf, Claudia/Kalina, Thorsten (2014): Niedriglohnbeschäftigung 2012 und was ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro ändern könnte. IAQ-Report 02/2014, Universität Duisburg