Lemme & Weber mahnen zur Vorsicht bei Fracking-Verfahren

Lemme MdB & Weber MdL

Seit zwei Jahren bemüht sich die SPD-Bundestagsfraktion um eine Änderung des Bergrechts in Bezug auf ein neues Gewinnungsverfahren von Erdgas, das sogenannte Facking. Bei diesem Verfahren werden unter hohem Druck Chemikalien und enorme Mengen von Wasser in das Gestein gepresst, um das darin enthaltene Erdgas freizusetzen und zu fördern.

 

"In der letzten Woche gab es auf Druck der Opposition endlich eine Debatte zu dieser Problematik. Schwarz-Gelb legte dabei erneut keine eigenen Vorschläge vor und lehnte die Anträge der Opposition in Gänze ab. Damit bleibt der Bundesumweltminister Röttgen bei seiner Hinhaltetaktik. Auch hat die Regierungskoalition wieder keine eigenen Vorschläge zur Verhinderung von Umweltschäden bei diesem Risikoverfahren unterbreitet", so Lemme am Rande der Debatte.

 

Lemme unterstrich dabei ausdrücklich die Gefahren auch für den Freistaat und pflichtete damit seinem SPD-Kollegen und Umweltexperten im Thüringer Landtag, Frank Weber, bei, der in diesem Zusammenhang festhielt: „Bisher ist vollkommen ungeklärt, welche Risiken mit dieser Erdgas-Förderung verbunden sind. Bis wir darüber genauere Erkenntnisse haben, müssen wir in Thüringen alle Aktivitäten, Erdgas per Fracking zu gewinnen, einstellen.“

 

Lemme dazu: „Es darf vorläufig in Thüringen keine weiteren Erkundungen geben, bis eine Studie des Bundesumweltamtes zu den Risiken des Frackings vorliegt. Die Bundesregierung ist zum Handeln aufgefordert! Das weitere Aussitzen des Themas bedeutet Gefahr für Mensch und Natur nicht nur in Thüringen und ist deshalb nicht länger hinnehmbar."

 



SPD-Antrag: "Leitlinien für Transparenz und Umweltverträglichkeit bei der Förderung von unkonventionellem Erdgas" (BT-Drs.: 17/7612

 

Bei  Fördervorhaben, bei denen Fracking angewendet wird muss/müssen

  •  transparent informiert und die Öffentlichkeit über die Vergabe von Erkundungslizenzen beteiligt werden,
  • bis zum Abschluss eines neuen gesetzlichen Rahmens ein "Moratorium" gelten, damit keine Fakten geschaffen werden können. Dieses "Moratorium" soll so lange gelten, bis "Fracking-Methoden" ohne den Einsatz giftiger Chemikalien, die zu einer schädlichen Veränderung des Grund- und Trinkwassers führen, zur Verfügung stehen,
  • das Bergrecht dahingehend verändert werden, dass für alle Projekte für Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Dies hat zur Folge, dass für alle Projekte ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden muss. Gelten müssen diese Vorschriften für die Aufsuchung und die Gewinnung, da bereits bei Tiefbohrungen im Rahmen der Erkundung Umwelteinwirkungen eintreten können, wenn dabei Fracking-Maßnahmen unter Einsatz von Chemikalien zu Testzwecken durchgeführt werden.
  • Regelungen getroffen werden, die eine Gefährdung des Grund- und Trinkwassers durch die eingesetzten Chemikalien verhindern.
  • Fracking in sensiblen Gebieten wie zum Beispiel in Trinkwasser-Gewinnungsgebieten verboten werden.
  • Dafür Sorge getragen werden, dass zukünftig bei der Planfeststellung von Projekten mit unkonventionellem Erdgas grundsätzlich die Auswirkungen auf Grundwasser und Oberflächengewässer ein besonderes Gewicht bei allen Entscheidungen erhalten und die Wasserbehörden beteiligt werden.
  • Festgelegt werden, dass standardisierte Auflagen und Entsorgungspläne bezüglich der Lagerstättenwasser, Frack- und Abwässer aus den Produktionsstätten.